Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

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Vorratsdatenspeicherung: Antwort auf kleine Anfrage

Anfang Juli stellte der SPD-Landtagsabgeordnete Kai Dolgner eine kleine Anfrage an die Landesregierung zum Thema "Vorratsdatenspeicherung". Nun gibt es die Antwort und einen Kommentar von Kai Dolgner. mehr…

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Dolgner: Kleine Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung

Der Land­tags­ab­ge­ord­nete Dr. Kai Dol­g­ner (SPD) hat eine kleine Anfrage an die Schleswig-​Holsteinische Regie­rung zum Thema “Vorratsdatenspeicherung“ gestellt.

Ich frage die Landesregierung:

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Kleine Anfrage: Funkzellenabfragen und Befragung von Busunternehmen bei Demonstrationen

Der Landtagsabgeordnete Dr. Kai Dolgner (SPD) hat eine kleine Anfrage an die Schleswig-Holsteinische Regierung zum Thema "Funkzellenabfragen und Befragung von Busunternehmen bei Demonstrationen" gestellt.

Vorbemerkung des Fragestellers:

Anlässlich einer Demonstration gegen den Missbrauch des Gedenkens an die Opfer des alliierten Bombenangriffes auf Dresden durch Rechtsradikale am 19. Februar 2011 soll die Polizei des Freistaates Sachsen nach Presseberichten Millionen von Datensätzen aus den Mobilfunknetzen durch eine weiträumige Funkzellenauswertung gesammelt und auch Ferngespräche direkt abgehört sowie SMS-Mitteilungen gelesen haben. Des weiteren sollten Busunternehmen, die Demonstrationsteilnehmerinnen und –Teilnehmer transportierten gegenüber der Polizei Angaben über Reisende, Strecken, geschlossene Verträge machen sowie
weitere Fragen beantworten, wie z.B. Wo stiegen die Fahrgäste ein, wo aus? Welche Transparente trugen sie bei sich? Worüber sprachen sie? (vgl. SPIEGEL-Online v. 3.07.2011)

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wurde in Schleswig-Holstein von der Polizei anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2009, 2010, 2011 eine weiträumige Funkzellenauswertung durchgeführt?
  2. Wenn ja,
    a) bei welchen Demonstrationen wurde diese durchgeführt?
    b) in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)?
    c) wie viele Personen wurden erfasst (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)?
    d) wie viele Personen konnten aufgrund der Funkzellenauswertung als Tatverdächtige ermittelt werden und gegen wie viele Personen wurde ein Ermittlungsverfahren i.S. § 160 StPO eingeleitet?
  3. Wurde in Schleswig-Holstein von der Polizei anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2009, 2010, 2011 vergleichbare Befragungen von Busunternehmen über ihre Fahrgäste durchgeführt?
  4. Wenn ja,
    a) bei welchen Demonstrationen wurde diese durchgeführt?
    b) welche Fragen wurden gestellt und welche Angaben wurden erhoben?
    b) wie viele Personen konnten aufgrund der Befragung als Tatverdächtige von Straftaten im Zusammenhang mit der jeweiligen Demonstration ermittelt werden und gegen wie viele Personen wurde ein Ermittlungsverfahren i.S. § 160 StPO eingeleitet?

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Peter Eichstädt: Wenn wir nicht Gas geben, überholt uns das Netz

Zur heutigen Anhörung im Bildungsausschuss zur Großen Anfrage der SPD-Landtagsfraktion über Medienkompetenz erklärt der medienpolitische Sprecher PetePeter Eichstädt>Die Stellungnahmen der Anzuhörenden haben deutlich gemacht: Die Anforderungen an einen kompetenten Umgang mit neuen Medien und dem Netz steigen rasant. Wenn wir nicht schnell Geld und Ideen investieren, werden diejenigen über unsere Kinder die Oberhand erhalten, denen es nicht um Schutz und Kompetenz, sondern um wirtschaftliche Vorteile und Daten geht. Bereits im Kindergartenalter, vor allem aber in Schulen und in der Lehrerausbildung muss die Vermittlung von Medienkompetenz ein Schwerpunkt werden. Dazu gehört auch eine bessere Ausstattung mit Hardware. Die zweifellos guten Ansätze von engagierten Fachleuten reichen nicht mehr aus: Die in diesem Bereich Aktiven müssen ihrerseits noch besser vernetzt werden und ihre Kompetenzen bündeln. Das Bildungsministerium ist gefordert, im schulischen Bereich für einen Masterplan Medienkompetenz zu sorgen.

Die Vorschläge der jungen Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein hierzu waren befremdlich: Was wir überhaupt nicht brauchen, ist Kompetenzgerangel, das auf die jeweils zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abstellt. Der Offene Kanal Schleswig-Holstein mit seiner erfolgreichen jahrzehntelangen Arbeit sollte nicht in Frage gestellt werden. Stattdessen würden wir es begrüßen, wenn die MA HSH im Rahmen der ihr zugeschriebenen Aufgaben und Ressourcen ihren Beitrag zu einer Weiterentwicklung der Medienkompetenz auch in Schleswig-Holstein leistet.

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Dr. Kai Dolgner: Keine Schnellschüsse bei einem solchen Grundrechtseingriff!

Zur Diskussion um den Antrag der GRÜNEN "Keine anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten" (Drucksache 17/1354) sagte Kai Dolgner im Parlament:

"Eine anlass- und verdachtslose Speicherung der Telekommunikationsdaten stellt einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar. Von den Befürwortern des vor gut einem Jahr als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzes hört man häufig, dass schon die Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Straftat die Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen würde, leider auch von Innenpolitikern meiner Partei.

Warum speichern wir nicht zukünftig alle Telefongespräche digital, was heute durchaus machbar wäre? Möglichst noch kombiniert mit einer automatischen Schlüsselworterkennung. Wie wäre es, wenn wir alle öffentlichen Gebäude verwanzen und jedes gesprochene Wort aufzeichnen würden? Es könnte hier sicher keiner in Abrede stellen, dass das mindestens eine schwere Straftat verhindern helfen könnte.

Aber wollen wir das wirklich? Nein! Wer so argumentiert, redet, ob er es will oder nicht, dem Überwachungsstaat das Wort, in dem eine freiheitlich-demokratisch Gesellschaft unmöglich wäre.

Um eine Abwägung zu gewährleisten, erscheint es sinnvoll, zunächst einmal die Qualität der gespeicherten Daten näher zu beleuchten. In den meisten Fällen, die z.B. bei Delikten im Internet in der Diskussion angeführt werden, geht es darum, dass, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorlag, es nicht möglich war, den Verdächtigen zu identifizieren, da die dafür notwendige Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber nicht mehr möglich war. Hierzu führt der bekannte Netzaktivist, Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft" und Verantwortlicher des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur, Alvar Freude, aus: „Beim Speichern von IP-Adressen auf Vorrat sehe ich keine große Gefahr. Man kann damit keine Nutzerprofile erstellen und nicht herausfinden, wer wann welche Website besucht hat. Nutzen bringen sie nur, wenn eine konkrete Straftat vorliegt und nun ermittelt werden soll, von welchem Anschluss sie begangen wurde. Da verstehe ich auch den Bedarf der Ermittler und könnte damit leben, wenn die IP-Adressen länger als sieben Tage gespeichert würden."

Eine ganz andere Qualität hat es allerdings, wenn von jedem Bürger gespeichert wird, wer mit wem wann telefoniert, emails geschickt hat etc. Hier sind die Befürworter nach wie vor den Nachweis schuldig geblieben, dass ein solch tiefer Grundrechtseingriff, auch nach einer rechtsstaatlich gebotenen Abwägung mit den betroffenen Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr so verbessert, dass dieser gerechtfertigt erscheint.

In der Antragsbegründung wird das viel zitierte „Quick Freeze"-Verfahren als Alternative angeführt. Nun ist das eher ein Sammelbegriff bzw. eine Zielbeschreibung als ein konkretes Verfahren. Zur Bewertung von „Quick Freeze" müsste zunächst geklärt werden, was damit konkret gemeint ist. Das Bundesverfassungsgericht hat unter Berufung auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von dem „Quick Freeze" Verfahren verlangt, dass es geeignet sein muss, den Zweck der Regelung, nämlich die Feststellung der jeweiligen Verbindungen zur Strafverfolgung oder Gefahrabwehr zu erreichen. Dazu müsste „Quick Freeze“ vermutlich auch wieder auf Vorratsdaten zurückgreifen, die dann eventuell sogar noch häufiger abgerufen werden würden.

Sie sehen, es gibt vieles zu bedenken und angesichts der auch von meiner Partei zu verantwortenden Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht verbieten sich Schnellschüsse. Ich beantrage deshalb auch für meine Fraktion Ausschussüberweisung in den Innen- und Rechtsausschuss."

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ULD: Tätigkeitsbericht der Kieler Datenschützer

Gestern (22. März 2011) hat der schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Datenschutz, Dr. Thilo Weichert, den Tätigkeitsberichts des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz vorgelegt.

Der datenschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, PeterPeter Eichstädtet:

"Augenfällig wird durch den Bericht des Datenschutzbeauftragten, dass ganz offensichtlich das Recht der Menschen auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz ihrer persönlichen Daten nicht ausreichend ernst genommen wird. Bei vielen Firmen, die mit dem Handel und der Verarbeitung von Daten und Bildern Geschäfte machen, ist offensichtlich kaum ein Unrechtsbewusstsein vorhanden. Es ist nicht akzeptabel, dass insbesondere amerikanische Unternehmen wie Google und Facebook datenschutzrechtliche Bestimmungen in Deutschland erfolgreich unterlaufen.

Das macht es erforderlich, neben weiterhin konsequenter Arbeit der Datenschutzbeauftragten Gesetze auf den Weg zu bringen, die effektiver schützen sowie die Aufklärung der Bevölkerung weiterzuführen, um zu einem gesellschaftlichen Bewusstsein für den so wichtigen Schutz persönlicher Daten zu kommen. „Meine Daten gehören nur mir“ muss zu einer gesellschaftlichen Norm und Datendiebstahl gesellschaftlich in gleicher Weise geächtet werden wie der Diebstahl von Sachen."

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Landtag SH: Warten auf den Zwischenbericht der Enquete Kommission

Der Landtag hat den Innen- und Rechtsausschuss beauftragt, aus dem Zwischenbericht dieser Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" einen Beschlussvorschlag zur Positionierung des Landes Schleswig-Holstein zu dem Thema zu erarbeiten. Der entsprechende Antrag war eine Reaktion der Fraktionen der CDU und der FDP auf einen gemeinsamen Antrag der Opposition, der die Sicherung der Netzneutralität sicherstellen sollte.

In dem Kompromissvorschlag, der einstimmig angenommen wurden, heißt es:

Für eine demokratische Gesellschaft ist ein freier, ungehinderter Zugang aller Bürger
zum Internet von großer Bedeutung. Deshalb ist es Aufgabe des Staates, das Internet als freiheitliches Medium zu schützen. Dazu müssen geeignete Rahmenbedingungen existieren.

Der Landtag begrüßt deshalb die Einsetzung einer Enquete-Kommission "Internet
und digitale Gesellschaft" des Deutschen Bundestages. Der Landtag beauftragt den
Innen- und Rechtsausschuss, ihm nach dem im Frühjahr 2011 zu erwartenden Zwischenbericht dieser Enquete-Kommission einen Beschlussvorschlag zur Positionierung des Landes Schleswig-Holstein zu geben.

Ein sinnvoller Kompromiss wie ich finde. Die Enquete Kommission des Bundestags ist genau aus diesem Grund eingesetzt worden und Netzneutralität ist ein Kernthema und das, über welches bereits sehr viel diskutiert wurde.

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Detelf Buder: Gemeinsam letzte Internet-Lücken in den Dörfern schließen

Ebenfalls in der letzten Woche diskutierten die Abgeordneten über das Thema Breitbandverdorgung. Detlef Buder sprach dazu für die SPD-Fraktion. Er ist der Meinung, dass eine flächendeckende Versorgung Schleswig-Holsteins mit
Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bandbreiten von mehr als 100 Mbit/s erreicht ist. Darüberhinaus hat Landesblogger Sebastian Schack einen umfangreichen Artikel zum Stand des Breitbandausbaus in Schleswig-Holstein geschrieben. mehr…

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Rolf Fischer: Selbstbestimmung und Demokratie im Netz erhalten!

In der vergangenen Woche hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag mit dem Thema "Netzneutralität" auseinandergesetzt. Der SPD-Abgeordnete Rolf Fischer hat dazu eine Rede gehalten, in der er sich für den Erhalt der Netzneutralität einsetzt.
Rolf Fischer

Am Anfang stand ein Gerücht über ein geheimes Abkommen zwischen Google und dem größten amerikanischen Telekommunikationsunternehmen Verizon des Inhaltes, dass zukünftig die Daten von Google bevorzugt, also schneller durchs Netz geleitet werden sollten. Die empörte Reaktion war weltweit, weil beide gegen die eiserne Regel verstoßen würden, die das „offene und demokratische Netz“ für alle garantiert.

Netzneutralität bedeutet, dass alle Datenpakete gleich behandelt werden, dass sie grundsätzlich denselben Bedingungen unterliegen; d.h. die Mail des Aufsichtsratsvorsitzenden wird genau so schnell verschickt wie die Mail des Hausmeisters. Große und kleine Anbieter von Inhalten befinden sich im Netz grundsätzlich in derselben Position.

Auch die europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation gestartet, an der sich z.B. auch die deutschen Landesmedienanstalten beteiligt haben. Das Thema, das sich fern und abstrakt anhört, hat also erhebliche europapolitische und klare nationale und regionale Bezüge; deshalb sprechen wir heute darüber.

Hier sind Landes- und Bundesebene gefordert, denn die Bundesregierung wird sich im Frühsommer, also bald, dazu positionieren. Schon deshalb müssen wir uns als Parlament jetzt dazu verhalten, wenn wir auf diese Entscheidung noch Einfluss nehmen wollen. Dieser Zeitpunkt, nach der Anhörung in Brüssel und vor der Entscheidung in Berlin, ist dafür richtig. Das ist die Motivation für unseren Antrag.

Bisher sind in Europa und in Deutschland die Positionen noch sehr unterschiedlich: von „der Markt regelt das schon“ bis zur Forderung, das demokratische Netz staatlich zu sichern und zu regeln, reicht das Spektrum. Und es gilt auch für die Frage, ob es nicht auch sinnvoll sein kann, in bestimmten Fällen eine gewisse Ungleichbehandlung im Interesse der Nutzer zuzulassen; ARD und ZDF haben dies in der Konsultation angesprochen.

Ich verweise also auf die Arbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ im Bundestag, die demnächst wahrscheinlich letztmalig tagt und deren Ergebnis die Entscheidung auf der Bundesebene beeinflussen wird.

Die Ergebnisse der europäischen Konsultation sind eindeutig:

  • die Offenheit und die Demokratie-Struktur des Netzes gilt es zu erhalten,
  • die Transparenz für die Verbraucher zu erhöhen und bevor neue europäische Vorschriften dazu erlassen werden
  • die Umsetzung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation von 2009 auf nationaler Ebene abzuwarten.

In der Ebene darunter aber liegen etliche Probleme, die das Netz in seiner bisherigen Struktur qualitativ beeinflussen, ja beschädigen würden. Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen:

  1. Ein Internet der zwei Geschwindigkeiten ist aber unsozial und schadet der Demokratie im Netz, dann gewinnt der Anbieter, der am meisten zahlt, und das sind große Konzerne oder Betriebe.
  2. Dieser Situation kann der Nutzer nur entgehen, wenn er den Anbieter, den Provider wechselt. Das aber setzt Transparenz voraus, Diese Transparenz ist aber noch nicht gesichert. Es gibt zwar das seit November 2010 auf EU-Ebene beschlossene sog. „Telekom-Paket“, das eine generelle Informationspflicht vorsieht, dieses Paket ist aber in vielen Punkten wenig konkret und in vielen EU-Staaten noch gar nicht umgesetzt.

Ein „code of conduct“ aller Marktbeteiligten, über das Verhalten des jeweiligen Providers, überwacht durch staatliche Behörden, wäre ein erster wichtiger Schritt. Im Übrigen können Regierungen selbst Anforderungen an die Qualität der zu erbringenden Dienste stellen; auch das ist in der Bundesrepublik noch nicht geschehen. Darauf sollten wir dringen und deshalb ist unser Antrag wesentlich konkreter als der von CDU/FDP.

Man kann nicht auf Rahmenbedingungen verweisen, diese aber nicht konkret nennen. Das erscheint mir zu wenig. Achten wir also darauf, dass sich der grundsätzliche Charakter des Internet nicht ändert; denn es geht im Kern um Selbstbestimmung und Demokratie im Netz; dafür sollten wir, dafür lohnt es sich zu streiten.

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Studie: Abgeordnete angeblich Facebook-faul

Laut einer Studie der TU Ilmenau setzen Deutsche Politiker kaum auf Wähleransprache via Facebook. Gerade Schleswig-Holstein sei besonders lahm: Nur 6 der aktuell 95 Abgeordneten nutzten hier Facebook. Ist Schläfrig-Holzbein immer noch "nichts weiter als ein Wurmfortsatz der Hamburger Lombardsbrücke"? Ein Faktencheck.

Leider ist die Studie der Ilmenauer nicht online zu finden. So kann man sich nur auf das stützen, was in der Pressemitteilung zu lesen ist. Nichtsdestotrotz, so stellen Anna Winkler und Markus Winkler auf wahl.de fest, wurden die knappen Erkenntnisse medial (Spiegel Online, Welt, Thüringer Allgemeine) willfährig weiterverbreitet. 

Tatsächlich hat das Landesblog erst kürzlich eine Inventur gemacht und ist dabei auf eine wesentlich höhere Anzahl Facebook-Nutzer unter den Mandatsträgern gestoßen. Die Zahl von 6 der Ilmenauer Wissenschaftler lässt sich nur erklären, wenn sie sich auf die Fan-Seiten beschränkt haben. Anna Winkler und Markus Winkler stellen dazu zu Recht fest:

"Über die kleinen Unterschiede, Vor- und Nachteile von Fan-Page, Politiker Fan-Page, Profil, alter Gruppe und neuer Gruppe kann man sich als "Social Media Berater / Experte / Consultant / Mentor" lange und intensiv streiten. In der Wahrnehmung der Nutzer ist eine Präsenz so gut wie die andere, solange sie überhaupt existiert."

Wenn da steht, "Gerade einmal ein Fünftel (22%) der Politiker reagiert auf Beiträge von Besuchern" wird leider nicht differenziert, ob die Benutzerkommentare überhaupt Reaktionen erforderten, ob vielleicht nicht zu reagieren die schlauere Reaktion war und zum Vergleich wie viel Prozent der normalen Benutzer auf Beiträge ihrer Freunde reagieren.

Meine Erfahrung ist da auch eine andere. Allerdings bezieht die sich nur auf SPD-Abgeordnete: Die meisten Abgeordneten, die bei Facebook sind, nutzen es wie die meisten Leute in einem ähnlichen Alter und in ähnlichen Lebensumständen. Und sie nutzen es mal mehr mal weniger – so wie es gerade passt. Was per direkter Nachricht abläuft kann man von außen nicht einmal sehen. Genauso, wie man nicht erkennen kann, was die Abgeordneten passiv bei Facebook machen. Für einige ist es auch eine interessante Nachrichtenquelle.

Das Internet verlockt dazu quantitative Untersuchungen durchzuführen. Alles ist zählbar – oft sogar automatisiert. Wahl.de ist dafür ja auch so ein Beispiel. Wahl.de versucht aber aus den Zahlen keine Aussagen abzuleiten. Es ist vielmehr ein Wegweiser durch das Netz. Für eine Studie, die etwas über das Kommunikationsverhalten von Personen aussagen will, sollten die Urheber vielleicht mal mit Linguisten über ihre Methoden sprechen.

[Update 3.2.2011, 18:30] Die Studie ist offenbar eine Bachelorarbeit und ist auf der Homepage des Prof. Schweiger zu finden. Aus ihr geht auch hervor, dass es sich tatsächlich nur um die Fan-Seiten handelt:

"Gegenstand der Analyse
sind ausschließlich offizielle Profilseiten von Bundes- und Landtagsabgeordneten,
die der Öffentlichkeitsarbeit und der Wähleransprache dienen. Private FacebookProfile der Abgeordneten fließen nicht in die Untersuchung ein, da bei diesen eine
vornehmlich private Nutzung unterstellt wird."

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