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Leistungsschutzrecht: Deutsche Presse verschweigt Gegenargumente

Deutsche Verlage sind auf der Suche nach immer neuen Einnahmequellen. Wenn es nicht mehr über Kleinanzeigen und Aboverkäufe geht, soll es halt der Gesetzgeber richten. Gegenargumente spielen dann in der Berichterstattung keine Rolle mehr. In einem Artikel widmet sich die Schweizer "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) dem Leistungsschutzrecht, wie es die deutschen Presseverlage fordern.

Hauptgegner der deutschen Verlage ist Google. Vor allem Googles Nachrichtenübersicht ist ihnen ein Dorn im Auge. Google News sammelt die Artikel aller Zeitungen zu bestimmten Themen zusammen und errechnet aus der Häufigkeit aktueller Meldungen, die Relevanz und Aktualität. Es entsteht daraus eine Übersicht über alles Wichtige. Man kann aber bei Google keine Artikel lesen. Man kann höchsten kurze Anreisser lesen und muss für den vollen Artikel auf die Seiten der Zeitungen wechseln.

Google verschafft den Zeitungen Leser. Netzjournalist Mario Sixtus vergleicht es mit dem Taxifahrer, der die Kunden zum Restaurant bringt. Nun läuft angeblich das Restaurant schlecht. Und der Betreiber will vom Taxifahrer Geld, weil ohne sein Restaurant ja niemand Taxi fahren würde. Das Leistungsschutzrecht (LSR).

"Doch das geplante Leistungsschutzrecht ist ein gefährliches trojanisches Pferd. Nach aussen trägt der stolze Hengst die Fahnen für die «Rettung des Qualitätsjournalismus» gegen die bösen Untiefen des Internets. Letztlich geht es aber um nichts anderes als den Erhalt der eigenen Gewinne und die Bewahrung der Pfründen der Vergangenheit. Das ist ein legitimes Ziel. Es sollte aber nicht durch eine gesetzlich geregelte, bedingungsfreie faktische Subvention, deren Auswirkungen niemand abschätzen kann, geregelt werden."

Bezahlt werden soll für Überschriften, Kurzzitate, Formulierungen – aber so ganz klar ist das nicht, weil sich die Verleger auch nicht so ganz festlegen wollen. Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) versammelt die Gegner um sich: fast 40 Organisationen, Blogs und Unternehmen. Doch viel Öffentlichkeit bekommen sie nicht, denn bestimmt wird der Diskurs von den Verlegern selbst. Und warum sollten die ihren Gegnern eine Öffentlichkeit verschaffen? Da muss erst eine Schweizer Zeitung kommen.

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Pro + Contra: Leistungsschutzrecht

Jan Mönikes setzt sich in einem Blogpost mit den Kernpunkten des Verlegervorschlags zum Leistungsschutzrecht (LSR) auseinander. Er rückt dabei einige Behauptungen der Verleger gerade und stellt ihnen die Position der Kritiker gegenüber. Der Artikel gibt dadurch einen guten Überblick über den Stand der Diskussion.

Der Artikel ist aber auch ein Aufruf zu Diskussion:

Da die Verleger selbst in wichtigen Punkten ihrer Forderung auch in diesem Positionspapier weiterhin bewusst unscharf bleiben, soll die zugespitze Kommentierung zugleich zu einer Klärung der wichtigsten offenen Fragen für die weitere politische Debatte beitragen."

Jan Mönikes niedergelassener Rechtsanwalt mit Kanzlei in Berlin, "Netzpolitiker der ersten Stunde" und Mitglied des Forums Netzpolitik bei SPD Parteivorstand. Er hat bei den letzten Wahlen im Wahlkreis Ludwigsburg für den Bundestag kandidiert.

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