Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Evelyne Gebhardt

Europa

EU-Sozialdemokraten fordern stärkere Schutzbestimmungen für Online-Glückspiele

Das Europaparlament will Verbraucher besser vor Suchtgefahr und kriminellen Aktivitäten im Bereich von Online-Glücksspielen schützen. Dies hat die Institution am Dienstag mit großer Mehrheit in Straßburg beschlossen. „Online-Glücksspiele kennen keine Grenzen“, betont die SPD-Verbraucherschutzexpertin und Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Evelyne Gebhardt: „Ein hohes Schutzniveau für den Verbraucher, insbesondere für Minderjährige und andere gefährdete Personen, hat deshalb oberste Priorität.“ mehr…

Birgit Sippel

Bundespolitik

CSU-Pläne für Porno-Sperren: „Konservative spielen Mär vom Kinderschutz gegen Bürgerrechte aus“

Als gefährlichen „schwarz-konservativen Sommerloch-Populismus“ bezeichnet die innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten, Birgit Sippel, die aktuellen Pläne der deutschen Christdemokraten über eine Internetsperre für pornografische Seiten im Internet. Das entspricht Absichten der britischen Konservativen, wo solche Sperren ab Ende 2014 eingerichtet werden sollen. Birgit Sippel: „Es gehört zur demokratischen Meinungsfreiheit, dass erwachsene Bürger frei entscheiden können, welche legalen Internet-Inhalte sie nutzen wollen und welche nicht – und zwar unabhängig davon, ob diese Inhalte ins Weltbild einiger konservativer Politiker passen.“ Zudem würden mit der Software immer wieder auch wissenschaftliche Seiten, Beratungsangebote und ähnliches erfasst und gesperrt werden. mehr…

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Yeah! Schwarz/Gelb beschließt Aus für „Zensursula“

Die noch 2009 von der großen Koalition beschlossenen Internetsperren stehen nach einem Beschluss der schwarz/gelben Bundesregierung vor dem Aus. Wie SPIEGEL ONLINE berichtet, sollen pädokriminelle Inhalte in Zukunft so schnell wie möglich gelöscht werden.

Die Sperren sollten ursprünglich eingeführt werden, weil vor allem von der damaligen Familienministerin von der Leyen (CDU) behauptet wurde, dass die fraglichen Inhalte oft im Ausland auf Servern lägen, die dem Zugriff der deutschen Polizei entzogen seien. Im März präsentierte das BKA dagegen Zahlen, die zeigten, dass es möglich ist, den überwiegenden Teil innerhalb von kürzester Zeit zu löschen.

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EU: Starkes Signal gegen Netzsperren

Monatelang war diskutiert worden, doch nun steht es fest: Der Innenausschluss des Europäischen Parlaments spricht sich gegen Netzsperren aus. Die Debatte hatte internationale Aufmerksamkeit unter dem Stichwort "Censilia" bekommen, nachdem sich die Innenkommissarin Cecilia Malmström von der schwedischen Liberalen Volkspartei für eine entsprechende Zensurinfrastruktur ausgesprochen hatte.

Alvar Freude vom AK Zensur kommentiert:

„Wer im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet weiter auf die wirkungslosen Sperren setzt, duldet damit die weitere Verbreitung der Missbrauchs-Bilder und schafft gleichzeitig eine Infrastruktur für Internet-Zensur. Wie man eine solche auch einsetzen kann, haben uns in den letzten Tagen Tunesien, Ägypten und der Iran vorgeführt. Nur das Löschen ist rechtsstaatlich, nachhaltig und funktioniert. Zum Beispiel konnten wir innerhalb von 30 Minuten einschlägige Webseiten löschen, die seit Jahren in Dänemark nur notdürftig gesperrt waren.“

Das Sperren ("Wegsehen statt Handeln") ist damit zwar noch nicht ganz aus der Welt. Es muss aber nicht mehr verpflichtend von allen EU-Ländern eingeführt werden und es muss ein bestimmter rechtlicher Rahmen eingehalten werden, wenn ein Land es dennoch will.

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Netzsperren: SPD beantragt Aufhebung

Unter dem Titel "Zugangserschwerungsgesetz aufheben und verfassungswidrigen Zustand beenden" beantragt die Bundestagsfraktion der SPD das Ende der Netzsperren. Die sind noch in der Großen Koalition beschlossen worden. Das Gesetz wurde dann aber unter Schwarz/Gelb per Anweisung ausgesetzt – ein verfassungswidriger Zustand nach Meinung der Kritiker.

Die Fraktion schreibt:

"Der Bundesinnenminister hat am 19. Februar 2010 das Bundeskriminalamt angewiesen, ein von diesem Haus beschlossenes Gesetz nicht anzuwenden. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist am 23. Februar 2010 in Kraft getreten.

Der derzeitige Rechtszustand ist unwürdig und ein eklatanter Bruch der Verfassung! Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen muss aufgehoben werden!"

Lars Klingbeil hat für die SPD dazu gesprochen und Netzpolitik.org hat dazu livegebloggt.

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Netzsperren: Kinderpornos als Vorwand

Inzwischen ist vielfach argumentiert, dass es zur Bekämpfung von Pädokriminalität im Internet wirkungsvollere Lösungen als Netzsperren gibt. Dagegen ist ungefähr genauso umfangreich belegt, dass Netzsperren unerwünschte Nebenwirkungen mit Auswirkungen auf die Bürgerrechte haben. Erich Moechel vermutet deswegen andere Gründe.

Laut Verisign gab es im ersten Quartal 2010 rund 193.000.000 Top Level Domains (TLD). Pro Jahr werden darunter weltweit laut Internet Watch Foundation nur rund 1.100 Anlockseiten mit pädokriminellen Inhalten entdeckt. Viele dieser Seiten sind in Ländern gehostet, in denen das verboten ist. Erich Moechel erklärt wie das kommt und warum sich daran nichts ändert. Er geht vielmehr von einer verdeckten Agenda aus:

"Die wütenden Reaktionen europäischer Politiker auf die WikiLeaks-Enthüllungen haben gezeigt, worum es dabei geht. Ist eine solche Sperrinfrastruktur erst einmal erstellt, lässt sie sich ad hoc zur Blockade aller unerwünschten Inhalte benutzen. Obendrein funktioniert dieses Sperrsystem verdeckt, da die schwarzen Listen von den Providern geheimgehalten werden müssen."

Die Erfahrung bestätigt diesen Gedanken. In einem Fall wie bei den aktuellen Wikileaks Veröffentlichungen würde in Zukunft vermutlich zunächst einmal schnell gesperrt. Erich Moechel Fazit:

"Eines lässt sich mit Sicherheit sagen: Hätte man nur einen Teil der Ressourcen, die da vor allem von den USA gegen WikiLeaks aufgefahren werden, für eine konzertierte Aktion gegen die "Kinderporno"-Gangs benützt, wäre die gesamte Sperrdiskussion noch obsoleter, als sie ohnehin schon ist."

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Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren

Der FoeBuD e.V. (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V.) organisiert zur Zeit eine Verfassungsbeschwerde gegen die Netzsperren. Noch vor der Bundestagswahl beschlossen, trat das Gesetz im Februar diesen Jahres in Kraft, die Umsetzung wurde aber ausgesetzt. Nichtsdestoweniger existierte es. Deswegen will der FoeBuD e.V. Anfang nächsten Jahres Verfassungsbeschwerde einreichen.

Der FoeBuD kritisiert:

"Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
Das Sperren kann die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
Das Gesetz ist verfassungswidrig."

Der Verein wirbt um Mitstreiter und Spenden für diese Aktion.

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BKA: „Löschen statt Sperren“ unterbesetzt

Nur 6,3 Vollzeitstellen kümmern sich beim Bundeskriminalamt (BKA) um den neuen Arbeitsschwerpunkt "Löschen statt Sperren". Das ergab eine kleine Anfrage der INKEN Bundestagsfraktion.

Außerdem zeigte die Antwort der Bundesregierung Lücken in der Evaluation der Arbeitsgruppe auf: Zum Teil mehr als 50% der Seiten, deren Lösung in einem Monat veranlasst wurde, sind nach einer Woche noch verfügbar. Unklar ist dabei, ob die Seiten aus ermittlungstaktischen Gründen vielleicht erst später gelöscht würden – was nach einer Woche nicht gelösch sei, gelte laut Statistik generell als nicht gelöscht. Wie erfolgreich die Arbeit ist, lässt sich damit nicht mehr feststellen. Diese Art der Erhebung kann jedenfalls nicht mehr als Grundlage für eine Argumentation für Netzsperren herangezogen werden. 

(via Golem)

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links for 2010-06-08

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Wer Netzsperren fordert, gefährdet Freiheit und Demokratie! (Update)

Laut eines Berichts soll der FDP Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki anläßlich einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung Pläne zur Neuregulierung des Glückspiels präsentiert und in diesem Zusammenhang auch Netzsperren gefordert haben.

Kubicki soll dargestellt haben, dass die Landesregierung von CDU und FDP plane, im Zusammenhang mit einem neuen Glücksspielstaatsvertrag die Einführung von Netzsperren zu betreiben, um die nationale Glückspielbranche vor internationaler, in Deutschland nicht lizensierter Konkurrenz zu schützen. Die berichteten Äußerungen Kubickis stünden nicht zuletzt in krassem Widerspruch zum Landtagswahlprogramm der FDP (vgl. Teil IV, Kapitel 6 des Landtagswahlprogramms der FDP).

Der Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ hält Zugangssperren in ihrer einfachsten Form für ineffektiv und in effektiver Form für einen nicht tolerierbaren Eingriff in die digitale Gesellschaft. Eine staatliche Kontrolle muss sich auf wirksame und verfassungskonforme Maßnahmen stützen. Eine effektive Bekämpfung der Internetkriminalität erfordert gut ausgebildete Strafverfolgungsbehörden und eine Kooperation auf internationaler Ebene ohne bürokratische Hemmnisse und unter Beachtung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger.

„Abgesehen davon, was es zum Thema Glücksspiel zu sagen gäbe: Der Aufbau einer staatlich kontrollierten Sperrinfrastruktur für das Internet kann nicht der Preis für staatliche Mehreinnahmen sein,“ erklärte Sven Thomsen, Sprecher des Arbeitskreises „Digitale Gesellschaft“ der SPD Schleswig-Holstein. „Netzsperren sind in einem freiheitlich orientierten Rechtsstaat weder eine ordnungspolitisch, sicherheitspolitisch noch finanzpolitisch zulässige Maßnahme.“

UPDATE 28.05., 18:00 Uhr

Es gibt eine Klarstellung auf der Webseite der FDP Schleswig-Holstein.

Zitat:

Die FDP Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass im Internet „der gleiche Schutz vor unzulässiger Überwachung, Zensur, aktionistischen Verboten und staatlicher Bevormundung gelten muss wie außerhalb des Internets“, wie es im Programm zur Landtagswahl 2009 heißt.

Gleichzeitig weist die FDP darauf hin, dass in Dänemark geplant sei, mit Netzsperren gegen illegale Glückspielangebote vorzugehen. Dass Wolgang Kubicki die berichteten Aussagen gemacht hat, wird nicht bestritten.

Der berichtende Zeitungsredakteur äußerte hierzu auf netzpolitik.org:

Ich weiß von keinem Dementi. Das Statement fiel so, wie geschrieben.
Ich habe nach einer “Rechtsgrundlage für Sperrverfügungen” gefragt.
Auch aus dem nachfolgenden Gespräch wurde deutlich, dass es um nichts
anderes gehen könnte, als Sperrverfügungen gegen Access-Provider. So
wurde auch der JMStV thematisiert und das Verhältnis zum ZugErschwG.

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Über den Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“

Der AK „Digitale Gesellschaft“ ist ein Arbeitskreis des Landesverbands der SPD Schleswig-Holstein. Die Teilnehmer des Arbeitskreises erarbeiten die grundsätzliche Positionierung der SPD Schleswig-Holstein zu Chancen und Risiken der digitalen Gesellschaft. Der Arbeitskreis kooperiert mit den vielfältigen Initiativen der SPD in Schleswig-Holstein zu Einzel- und Grundsatzthemen der digitalen Gesellschaft.