Datenschutz/Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit und Datenschutz auf Kollisionskurs
„Wenn „Laien“ […] Tatsachen etwa über einen Politiker behaupten, genügen sie ihrer Sorgfaltspflicht zur Ermittlung der Wahrheit, wenn sie sich auf unwidersprochen gebliebene Berichte seriöser Quellen berufen können“ erklärt Jan Mönikes im aktuellen Kommentar „Presse- und Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter bewahren!“. Für die zahlreichen Freunde der Internetnachrichten oder Blogger bedeutet das konkret: „Einen auf Twitter geposteten Beitrag eines Nachrichtenmagazins darf man […] auch dann Re-Tweeten und somit weiterverbreiten, wenn man den Wahrheitsgehalt der Nachrichten über eine darin erwähnte Person nicht überprüfen kann.“ mehr…