Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Martin Dörmann | Pressefoto

Bundespolitik

ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Wie das Bundesverfassung (BVerfG) heute entschied, ist der ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig. Fernsehrat und Verwaltungsrat des Senders verstoßen in ihrer Zusammensetzung gegen die Rundfunkfreiheit. MMartin Dörmann medien- und kulturpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sagte dazu: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht klare Grenzen für die Beteiligung staatlicher Vertreterinnen und Vertreter in den ZDF-Gremien, die keinen bestimmenden Einfluss auf das Programm haben dürfen. Es betont zugleich die besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Vielfaltsicherung und stärkt damit dessen Bedeutung für die Meinungspluralität in Deutschland. Das Gebot der Staatsferne sei nicht als Abwesenheit, sondern vielmehr als eine besondere Form der Verantwortung des Staates für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verstehen, so das BVerfG in seiner Urteilsbegründung.“ mehr…