Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

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Hörtipp: Daddeln und Denken

In der Sendereihe „SWR Wissen“ berichtete Anja Schrum am 5.1. über „Computerspiele zwischen Spaß und Pädagogik„. In dem Beispiel besucht die Journalistin eine LAN-Party in einer Schule, spricht mit Lehrerinnen, Lehrern und Kindern, sowie mit verschiedenen Fachleuten über den Wert von Computerspielen, jenseits der „digitalen Demenz“. mehr…

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Freie Schulbücher: D64 startet Kampagne

Der SPD-nahe Verein D64 startet heute seine Kampagne unter dem Titel “Wir wollen Digitale Lehrmittelfreiheit – Gratis ist nicht frei genug!”. Der Verein möchte damit eine Debatte über die Zukunft der Lehrmittelferiheit starten.

D64 fordert:

"Die anstehende Digitalisierung von Lehr- und Lernunterlagen erfordert auch eine Neukonzeption von Lehrmittelfreiheit. Freiheit digitaler Lehrmittel bedeutet nicht nur kostenlosen Zugang, sondern geht weiter: erst wenn freie Lizenzen und freie Formate verwendet werden, können Lehrende Unterlagen austauschen, verbessern und weitergeben sowie Lernende verschiedene Unterlagen unkompliziert vergleichen oder kombinieren. Deren konsequente Verwendung kann wiederum zu mehr Wettbewerb und besserer Qualität im Bereich der Lehr- und Lernunterlagen führen. Voraussetzung dafür ist aber eine Reform der Finanzierung und Auftragsvergabe im Bereich von Lehrmitteln."

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Schultrojaner: Big Brother is watching your school computer

Zu Medienberichten über den Einsatz so genannter Schultrojaner erklären die Sprecher für Datenschutz und für Schule der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Kai Dolgner und Dr. Henning Höppner:

Die sechzehn Bundesländer haben vor knapp einem Jahr mit den Schulbuchverlagen und den Verwertungsgesellschaften einen Vertrag über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen geschlossen. Dagegen wäre nichts zu sagen, wenn der Vertrag nicht eine Klausel enthielte, wonach die Länder jährlich an mindestens einem Prozent der öffentlichen Schulen eine so genannte Plagiatssoftware einsetzen sollen, die von den Schulbuchverlagen erstellt wird. Diese Software soll die Computersysteme der betroffenen Schule daraufhin durchsuchen, ob widerrechtlich urheberrechtlich geschütztes Material darauf abgespeichert ist.

Der Vertrag wurde bisher weder im Bildungsausschuss noch in einem anderen geeigneten Forum thematisiert und wirft zumindest erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes auf. Es ist insbesondere nicht erkennbar, inwieweit mit dieser Software auch Zugriff auf vertrauliche Daten erlangt werden kann.

Wir haben deshalb heute eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet und um Aufklärung über die Umsetzung dieses Vertrages in Schleswig-Holstein gebeten.

Wir sind uns sicher, dass sich auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz mit diesem Problem intensiv auseinandersetzen wird.

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