Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

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SPD-Bundestagsfraktion stellt Thesen zum Urheberrecht vor

Hoch her geht es zur Zeit in der Diskussion um das Urheberrecht. Latent lief sie ja schon länger, jedoch hat sie mit der Wutrede des Sängers Sven Regener einen neuen Impuls bekommen. Dann meldeten sich "die Urheber" und es dauert nicht lange, bis "die Bürger" antworteten. Das ging dann so weit, dass FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher als Stimme der Vernunft auftrat. Nun präsentiert die SPD Bundestagsfraktion "Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht".

Die Thesen sind natürlich keine Lösung für alle Probleme. Der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion schlägt aber einige Pflöcke ein:

  • Kein neues Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse.
  • Keine Kulturflatrate
  • Keine überbordende Überwachung des Internets
  • Keine digitale Todesstrafe (aka 3-Strikes)
  • Verwertungsgesellschaften weiterentwickeln – Mehr Transparenz

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Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion

  • Leitung: Burkhard Lischka MdB (rechtspolitischer Sprecher)
  • Christine Lambrecht MdB (stellvertretende Fraktionsvorsitzende)
  • Brigitte Zypries MdB (Justiziarin und stv. Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien)
  • Sonja Steffen MdB (Berichterstatterin Urheberrecht im Petitionsausschuss)
  • Marianne Schieder MdB, Siegmund Ehrmann MdB (Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien)
  • Martin DörmannMartin Dörmannedienpolitischer Sprecher)
  • Lars Klingbeil MdB (netzpolitischer Sprecher)
  • René Röspel MdB (Berichterstatter Urheberrecht im Ausschuss für Bildung und Forschung)
  • Johannes Kahrs MdB (Vorsitzender der Projektgruppe Urheberrecht in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“)

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MdB Klingbeil: Plant die Regierung digitale Todesstrafe?

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU), der sich in einer NDR-Satrie als echter Netzkenner geoutet hat, sprach gegenüber der französischen Zeitung Le Monde (Übersetzung bei netzpolitik.org) von Plänen der Regierung, denen zufolge illegale Downloader nach französischem Vorbild vom Netz abgeklemmt werden könnten. SPD Bundestagsabgeordneter Lars Klingbeil hakt nun mit einer kleinen Anfrage nach.

Ganz überraschend kommt der Vorstoß von Bernd Neumann nicht. Im ursprünglichen Entwurf des CDU-Wahlprogramms zur Bundestagswahl 2009 hatte es geheißen:

Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild
Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von
Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge
sperren. — heise.de

Hier Lars Klingbeils Anfrage im Wortlaut:

    1. Welche Maßnahmen bzw. Initiativen plant die Bundesregierung – vor
      dem Hintergrund der Äußerungen des Beauftragten der Bundesregierung für
      Kultur und Medien, Bernd Neumann, gegenüber der französischen Zeitung Le
      Monde am 31.05.2011, denenzufolge die Bundesregierung die Einführung
      eines dem französischen Hadopi-Gesetzes vergleichbaren “graduated
      Response”-Modells in Deutschland beabsichtige – zur Bekämpfung von
      Urheberrechtsverletzungen im Internet und wann wird sie diese vorlegen?
    2. Wie soll dieses Konzept konkret ausgestaltet werden und welche
      konkrete Maßnahmen oder Aufgaben sollen von Internetzugangsprovidern
      geleistet werden?
    3. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines
       (automatisierten) Warnhinweissystems, welches die flächendeckende
      Filterung des Datenstromes voraussetzen würde, oder plant sie – vor dem
      Hintergrund der bereits heute über 3 Millionen IP-Beauskunftungen
      seitens Internetzugangsanbieter – die Etablierung eines
      anbieterübergreifenden Datenpools zu Urheberrechtsverletzungen von
      Internetnutzern, aus dem sich Rechteinhaber und Strafverfolgungsbehörden
      für die Durchsetzung des Urheberrechtes bedienen können?
    4. Beabsichtigt die Bundesregierung die nach dem französischen
      Hadopi-Modell vorgesehenen Internetzugangssperren nach dreimaliger
      Verwarnung des Internetnutzers und wie bewertet sie das französische
      Vorbild hinsichtlich seiner verfassungsrechtlichen Zulässigkeit in
      Deutschland?

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Illegale MP3-Downloads: So macht es China

Wie gulli.com berichtet, wird Chinas beliebteste Suchmaschine in Zukunft Geld für illegale Musikdownloads bezahlen, die über ihren Dienst gelaufen sind. Das Geld soll direkt den Songwritern zukommen.

Interessant, wie unterschiedliche Länder mit den Möglichkeiten des Internets und den Konflikten mit bisherigen Geschäftsmodellen umgehen: Frankreich führt die digitale Todesstrafe ein und China kassiert bei einem Dienstanbieter für eine Art Leistungsschutzrecht.

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