Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

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GK Netzpolitik spricht sich gegen Vorratsdatenspeicherung aus

Nach mehreren Anläufen zu Kompromissen hat sich der Gesprächskreis Netzpolitik jetzt gegen jegliche Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Anlass war der Umgang der Antragskommission mit den Anträgen zur Vorratsdatenspeicherung: Insgesamt 9 Anträge verschiedener Gliederungen hatten sich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen – die Antragskommission hat daraus eine Empfehlung Pro-VDS gestrickt.

Der Gesprächskreis erklärte:

Der Gesprächskreis Netzpolitik und Digitale Gesellschaft beim
SPD-Parteivorstand empfiehlt, dem Vorschlag der Antragskommission zur
Vorratsdatenspeicherung auf dem SPD-
nicht zu zustimmen. Eine anlasslose und verdachtsunabhängige
Speicherung von Telekommunikationsverkehrdaten auf Vorrat, mit denen
Bewegungs- und Kommunikationsprofile erstellt werden können, lehnt der
Gesprächskreis Netzpolitik ab. Wir haben in einem langen und schwierigen
Diskussionsprozess versucht, einen Kompromiss zwischen Innen-, Rechts-
und Netzpolitikern zu finden und haben von unserer Seite konkrete
Vorschläge unterbreitet. Leider hat die Antragskommission mit der
Vorlage ihres Antrages zur Vorratsdatenspeicherung diese Kompromisse
nicht aufgegriffen. Es wird damit zur strittigen Abstimmung auf dem
Parteitag kommen. Der Gesprächskreis Netzpolitik fordert die Delegierten
des Parteitages auf, gegen den Antrag I30 (in der Fassung der
Antragskommission) zu stimmen. Stattdessen empfehlen wir, dem Antrag des
Juso-Bundesvorstandes zur Ablehnung einer anlasslosen und
verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zuzustimmen.

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Vorratsdatenspeicherung: Antwort auf kleine Anfrage

Anfang Juli stellte der SPD-Landtagsabgeordnete Kai Dolgner eine kleine Anfrage an die Landesregierung zum Thema "Vorratsdatenspeicherung". Nun gibt es die Antwort und einen Kommentar von Kai Dolgner. mehr…

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Dolgner: Kleine Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung

Der Land­tags­ab­ge­ord­nete Dr. Kai Dol­g­ner (SPD) hat eine kleine Anfrage an die Schleswig-​Holsteinische Regie­rung zum Thema “Vorratsdatenspeicherung“ gestellt.

Ich frage die Landesregierung:

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Niedersachsens Innenminister: Vorratsdatenspeicherung bringt nix

Nach einem Bericht von Golem, musste Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) einräumen, dass der positive Effekt der Vorratsdatenspeicherung (VDS) minimal sei. Schünemann gilt als Hardliner und Sicherheitsfan – entsprechend will er auch in Zukunft nicht von der Vorratsdatenspeicherung absehen.

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Kai Dolgner

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Interview: Kai Dolgner MdL zur Vorratsdatenspeicherung

Schon vor einiger Zeit äußerte sich Dr. Kai Dolgner MdL (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung. Kai Dolgner ist Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages und Vorsitzender des Arbeitskreises Innen, Recht, Kommunales und Gleichstellung. Ich hab mit ihm darüber gesprochen, wie er Sigmar Gabriels Äußerungen zur Vorratsdatenspeicherung aufgenommen hat und wie er die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung in der SPD aber auch generell wahrnimmt.

Sigmar Gabriel hat vor ein paar Tagen erklärt dass die SPD die Vorratsdatenspeicherung will. War Dir das klar, dass die Partei das will oder warst Du auch so überrascht, wie die meisten sozialdemokratischen NetzpolitikerInnen?

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Beschlusslage zur Vorratsdatenspeicherung: Ein eindeutiges NEIN!

Der Genosse Henning Tillmann hat im Beschlussbuch zum Bundesparteitag 2009 in Dresden einen interessanten Beschluss gefunden, aus dem die Position der SPD zur Vorratsdatenspeicherung eindeutig hervorgeht: Eine Vorratsdatenspeicherung ist damit nur äußerst begrenzt möglich und drängt vor allem auf die Abschaffung der Richtlinie auf EU-Ebene.

Vorratsdatenspeicherung
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, das Bundesgesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils vom 19.03.2008 zeitnah neu zu gestalten. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments werden gebeten, sich für die Prämisse Nr. 6 einzusetzen.

Folgende Prämissen sind unbedingt zu beachten:
1. Stärkung des bürgerlichen Grundrechts auf informationelle Selbstbestim­mung
2. Daten zur Dauer, Standort, noch zur Person oder sonstigen Sachverhalten dürfen bei den Mobilfunkanbietern nicht gespeichert werden, es sei denn zur Rechnungslegung.
3. Eine Weitergabe von Daten an staatliche Institutionen oder an Dritte ist gesetzlich zu verbieten.
4. Deutschland muss die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit der die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung droht, sofort stoppen, ebenso wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen.
5. Die halbjährliche Evaluierung des Gesetzes durch die Datenschutzbeauftragten, den Deutschen Bundestag und durch 77 Verbände sowie die Möglichkeit der ersatzlosen Abschaffung des Gesetzes ist sicherzustellen.
6. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG ist abzuschaffen.

(Überwiesen an Bundestagsfraktion und SPE-Fraktion im Europäischen Parlament)

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Die SPD und die Vorratsdatenspeicherung

Mit einiger Überraschung lasen heute Genossinnen und Genossen bei SPIEGEL ONLINE, dass die SPD die Vorratsdatenspeicherung fordere. Zwar ging es in dem Artikel in weiten Teilen um CDU, CSU und FDP – der Aufhänger war aber eine Äußerung Gabriels nach der Bekanntgabe des Todes Osama Bin Ladens. Und so eindeutig ist die Position der SPD nicht.

Erst kürzliche hatte der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Dr. Kai Dolgner iIm Rahmen einer Landtagsdiskussion vor Übereifer beim Datensammeln gewarnt. Und die SPD in Bremen hat sich die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung sogar in ihr Wahlprogramm geschrieben.

Das Forum Netzpolitik der Berlin SPD hat sich mit Dr. Dieter Wiefelspütz den stärksten Verfechter in der SPD für eine Vorratsdatenspeicherung zur Diskussion am 10. Mai 2011 eingeladen:

"Das Berliner Forum Netzpolitik will sich im Mai dem Thema Vorratsdatenspeicherung widmen. Für die einen ist sie eine notwendige Maßnahme zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung, für die anderen die letzte Hürde zum absoluten Überwachungsstaat. Auch innerhalb der Parteien gibt es sehr unterschiedliche Positionen.

Daher sind wir froh, dass Dr. Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion zu uns stoßen wird um die Sicht der Bundestagsfraktion darzustellen. Wie gewohnt gehen wir nach eine kurzen Einführung in das Thema durch den Referenten zu einer offenen und sicher lebhaften Diskussion über."

Wer an diesem Abend ohnehin in Berlin ist, sollte sich dort sehen lassen.

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Evaluierung: AK Vorrat fordert europaweites Vorratsdatenspeicherungs-Verbot

Die EU-Kommission hat zwar die lang erwartete Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) noch nicht vergelegt – Dafür aber Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi). Daraus geht hervor, dass der Effekt auf die Strafverfolgung minimal ist, dagegen aber umfangreiche Probleme mit dem Datenschutz zum Beispiel im Zusammenhang mit Geheimnisträgern auftreten. Der AK Vorratsdatenspeicherung kritisiert darüber hinaus den misstrauischen Ansatz dem Bürger gegenüber: "Eine auf Sicherheitsparanoia
gegründete Politik kann nur Ablehnung erfahren,"findet Armin Schmid vom Arbeitskreis.

Auf der einen Seite ist die Evaluierung der bisherigen Vorratsdatenspeicherung nicht besonders überzeugend ausgefallen. Auf der anderen Seite steht zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung im nächsten Jahr ohnehin kassiert. Dazu haben Überwachungsgesetze ohne Richtervorbehalt in Deutschland traditionell keine guten Aussichten vor dem Bundesverfassungsgericht.

"Es ist widersprüchlich, dass die EU-Kommission die Umsetzung einer
Richtlinie verlangt, die sie selbst nicht unverändert beibehalten
möchte", kritisiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. "Ein neues Umsetzungsgesetz bliebe auch dann
bestehen, wenn die verfehlte EU-Richtlinie längst aufgehoben ist. Wir
müssen deswegen alles daran setzen, eine neuerliche flächendeckende
Erfassung von Verbindungsdaten in Deutschland zu verhindern."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Bundesregierung daher auf, die EU-Richtlinie nicht umzusetzen und sich diesen Schritt nötigenfalls auch auf dem Klageweg genehmigen zu lassen.

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Innenminister Friedrichs: Er hat „rechtsfreier Raum“ gesagt…

Wie heise.de berichtet, verlangt der neue Innenminister Friedrichs (CSU) eine Vorratsdatenspeicherung: Ohne Speicherung entstünde im Internet ein rechtsfreier Raum. Zwei Top-Buzzwords in einem Satz – das war offenbar sogar dem Innenminister zu viel. Seiner Meinung nach, sei der Begriff der Vorratsdatenspeicherung verbrannt und er solle durch "Mindestdatenspeicherung" ersetzt werden. Die Kommentatoren bei netzpolitik.org springen im Quadrat.

Noch auf dem Chaos Communication Congress Ende Dezember hatte Constanze
Kurz von Chaos Computer Club erklärt, dass durch den vermittelnden Stil
des damalige Innenministers Thomas de Maizière (CDU) der Bewegung ein
wenig der Gegner abhanden gekommen ist. De Maizière hatte recht schnell
den Dialog gesucht. Durch den
Rücktritt von Verteidigungsminister Guttenberg (CSU) ist de Maizière
jetzt Verteidigungsminister und nachgerückt auf das Amt des
Innenministers ist Hans-Peter Friedrichs – vormals Landesgruppenchef der CSU.

Er scheint sich leider
wieder mehr an Schäuble zu orientieren, und gab schon in den ersten
Stunden den Ton seiner zukünftigen Amtsführung vor, als er
dem Bundespräsidenten Christian Wulff widersprach und sagte, der Islam
sei kein Teil Deutschlands. Nun soll also auch das Internet kein Teil des Rechtsstaats sein.

Beim Torrentfreak hat Rick Falkvinge einen interessanten Artikel zum Thema "Why Is It Rocket Science That Laws Should Apply Online Too? veröffentlicht. Dort kann man sehr schön anschaulich nachlesen, welch andere Maßstäbe ganz offensichtlich an digitale Kommunikation angelegt werden.

Schade, Herr Friedrichs, sowohl bei der Integration als auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung war die Debatte eigentlich schon weiter. Soll das konservative Politik sein, oder hat der Innenminister in seinem Ministerium niemanden, der ihn auf den aktuellen Stand bringt?

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Dr. Kai Dolgner: Keine Schnellschüsse bei einem solchen Grundrechtseingriff!

Zur Diskussion um den Antrag der GRÜNEN "Keine anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten" (Drucksache 17/1354) sagte Kai Dolgner im Parlament:

"Eine anlass- und verdachtslose Speicherung der Telekommunikationsdaten stellt einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar. Von den Befürwortern des vor gut einem Jahr als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzes hört man häufig, dass schon die Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Straftat die Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen würde, leider auch von Innenpolitikern meiner Partei.

Warum speichern wir nicht zukünftig alle Telefongespräche digital, was heute durchaus machbar wäre? Möglichst noch kombiniert mit einer automatischen Schlüsselworterkennung. Wie wäre es, wenn wir alle öffentlichen Gebäude verwanzen und jedes gesprochene Wort aufzeichnen würden? Es könnte hier sicher keiner in Abrede stellen, dass das mindestens eine schwere Straftat verhindern helfen könnte.

Aber wollen wir das wirklich? Nein! Wer so argumentiert, redet, ob er es will oder nicht, dem Überwachungsstaat das Wort, in dem eine freiheitlich-demokratisch Gesellschaft unmöglich wäre.

Um eine Abwägung zu gewährleisten, erscheint es sinnvoll, zunächst einmal die Qualität der gespeicherten Daten näher zu beleuchten. In den meisten Fällen, die z.B. bei Delikten im Internet in der Diskussion angeführt werden, geht es darum, dass, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorlag, es nicht möglich war, den Verdächtigen zu identifizieren, da die dafür notwendige Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber nicht mehr möglich war. Hierzu führt der bekannte Netzaktivist, Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft" und Verantwortlicher des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur, Alvar Freude, aus: „Beim Speichern von IP-Adressen auf Vorrat sehe ich keine große Gefahr. Man kann damit keine Nutzerprofile erstellen und nicht herausfinden, wer wann welche Website besucht hat. Nutzen bringen sie nur, wenn eine konkrete Straftat vorliegt und nun ermittelt werden soll, von welchem Anschluss sie begangen wurde. Da verstehe ich auch den Bedarf der Ermittler und könnte damit leben, wenn die IP-Adressen länger als sieben Tage gespeichert würden."

Eine ganz andere Qualität hat es allerdings, wenn von jedem Bürger gespeichert wird, wer mit wem wann telefoniert, emails geschickt hat etc. Hier sind die Befürworter nach wie vor den Nachweis schuldig geblieben, dass ein solch tiefer Grundrechtseingriff, auch nach einer rechtsstaatlich gebotenen Abwägung mit den betroffenen Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr so verbessert, dass dieser gerechtfertigt erscheint.

In der Antragsbegründung wird das viel zitierte „Quick Freeze"-Verfahren als Alternative angeführt. Nun ist das eher ein Sammelbegriff bzw. eine Zielbeschreibung als ein konkretes Verfahren. Zur Bewertung von „Quick Freeze" müsste zunächst geklärt werden, was damit konkret gemeint ist. Das Bundesverfassungsgericht hat unter Berufung auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von dem „Quick Freeze" Verfahren verlangt, dass es geeignet sein muss, den Zweck der Regelung, nämlich die Feststellung der jeweiligen Verbindungen zur Strafverfolgung oder Gefahrabwehr zu erreichen. Dazu müsste „Quick Freeze“ vermutlich auch wieder auf Vorratsdaten zurückgreifen, die dann eventuell sogar noch häufiger abgerufen werden würden.

Sie sehen, es gibt vieles zu bedenken und angesichts der auch von meiner Partei zu verantwortenden Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht verbieten sich Schnellschüsse. Ich beantrage deshalb auch für meine Fraktion Ausschussüberweisung in den Innen- und Rechtsausschuss."

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