Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

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Niedersachsens Innenminister: Vorratsdatenspeicherung bringt nix

Nach einem Bericht von Golem, musste Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) einräumen, dass der positive Effekt der Vorratsdatenspeicherung (VDS) minimal sei. Schünemann gilt als Hardliner und Sicherheitsfan – entsprechend will er auch in Zukunft nicht von der Vorratsdatenspeicherung absehen.

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Kai Dolgner

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Interview: Kai Dolgner MdL zur Vorratsdatenspeicherung

Schon vor einiger Zeit äußerte sich Dr. Kai Dolgner MdL (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung. Kai Dolgner ist Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages und Vorsitzender des Arbeitskreises Innen, Recht, Kommunales und Gleichstellung. Ich hab mit ihm darüber gesprochen, wie er Sigmar Gabriels Äußerungen zur Vorratsdatenspeicherung aufgenommen hat und wie er die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung in der SPD aber auch generell wahrnimmt.

Sigmar Gabriel hat vor ein paar Tagen erklärt dass die SPD die Vorratsdatenspeicherung will. War Dir das klar, dass die Partei das will oder warst Du auch so überrascht, wie die meisten sozialdemokratischen NetzpolitikerInnen?

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Beschlusslage zur Vorratsdatenspeicherung: Ein eindeutiges NEIN!

Der Genosse Henning Tillmann hat im Beschlussbuch zum Bundesparteitag 2009 in Dresden einen interessanten Beschluss gefunden, aus dem die Position der SPD zur Vorratsdatenspeicherung eindeutig hervorgeht: Eine Vorratsdatenspeicherung ist damit nur äußerst begrenzt möglich und drängt vor allem auf die Abschaffung der Richtlinie auf EU-Ebene.

Vorratsdatenspeicherung
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, das Bundesgesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils vom 19.03.2008 zeitnah neu zu gestalten. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments werden gebeten, sich für die Prämisse Nr. 6 einzusetzen.

Folgende Prämissen sind unbedingt zu beachten:
1. Stärkung des bürgerlichen Grundrechts auf informationelle Selbstbestim­mung
2. Daten zur Dauer, Standort, noch zur Person oder sonstigen Sachverhalten dürfen bei den Mobilfunkanbietern nicht gespeichert werden, es sei denn zur Rechnungslegung.
3. Eine Weitergabe von Daten an staatliche Institutionen oder an Dritte ist gesetzlich zu verbieten.
4. Deutschland muss die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit der die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung droht, sofort stoppen, ebenso wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen.
5. Die halbjährliche Evaluierung des Gesetzes durch die Datenschutzbeauftragten, den Deutschen Bundestag und durch 77 Verbände sowie die Möglichkeit der ersatzlosen Abschaffung des Gesetzes ist sicherzustellen.
6. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG ist abzuschaffen.

(Überwiesen an Bundestagsfraktion und SPE-Fraktion im Europäischen Parlament)

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Die Vorratsdatenspeicherung ist mit den Grundwerten der SPD nicht vereinbar!

Zu den Aussagen von Sigmar Gabriel unter anderem im Artikel „Die Zeit nach Osama bin Laden“ auf spd.de und Martin Schulz in einem Interview im Deutschlandfunk hält der Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ der SPD Schleswig-Holstein fest:

Der Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ spricht sich ausdrücklich gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus.

Präventive und repressive Eingriffe müssen auch in der digitalen Gesellschaft zielgerichtet, angemessen und wirksam sein.
Sozialdemokratische Politik ist Freiheitspolitik. Die SPD steht ein für einen starken Staat als Garant für Sicherheit und Freiheit.

Die Prinzipien der Unschuldsvermutung und der Rehabilitation gelten auch in der digitalen Gesellschaft. Jede Maßnahme zur Kriminalitätsbekämpfung und Terrorabwehr darf die Kommunikation in der digitalen Gesellschaft nicht dauerhaft behindern, verhindern, überwachen oder speichern. Soweit Eingriffe notwendig sind, müssen diese stets einer Rechtmäßigkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung gegenüber den im Grundgesetz verankerten Fundamenten einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung standhalten können.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt klar auf, dass die Vorratsdatenspeicherung hart an der Grenze der Rechtmäßigkeit liegt und in der damals diskutierten Variante diese Grenze in einigen Bereichen weit überschritten hatte. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht einen Weg aufzeigt, wie man diese grenzwertige Maßnahme knapp grundgesetzkonform ausgestalten könnte, darf die SPD diesen Weg nicht gehen.

Die SPD und allen voran ihr Chef ist gefordert, neue, innovative und wirksame Maßnahmen zur Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung zu erarbeiten und durchzusetzen.

Der Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ der SPD Schleswig-Holstein fordert eine Klarstellung der sozialdemokratischen Linie zur Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung. Sigmar Gabriel muss richtigstellen, dass die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nicht im Sinne der Partei ist. Die Aussagen müssen korrigiert werden, um den entstandenen Schaden für die SPD zu begrenzen und größeren Schaden für die Partei abzuwenden.

Die „digitale Gesellschaft“ ist nicht nur ein kleiner Kreis sogenannter „Internet-Freaks“. Die „digitale Gesellschaft“, das ist eine Gesellschaft, die alle Bevölkerungsschichten erfaßt. Sie ist sozial. Sie ist freiheitsliebend. Sie ist solidarisch. Sie durchzieht alle gesellschaftlichen Bereiche unserer heutigen Lebenswirklichkeit. Wenn die SPD den gesellschaftlichen Wandel mitgestalten will, dann darf sie sich nicht rückwärtsgerichteten Maßnahmen mit eindeutig grundrechtsfeindlicher Ausrichtung bedienen.

Der Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ der SPD Schleswig-Holstein fordert alle Genossinnen und Genossen auf, die Errungenschaften des netzpolitischen Diskurses der letzten zwei Jahre nicht durch leichtsinnige Äußerungen aufs Spiel zu setzen.

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Die SPD und die Vorratsdatenspeicherung

Mit einiger Überraschung lasen heute Genossinnen und Genossen bei SPIEGEL ONLINE, dass die SPD die Vorratsdatenspeicherung fordere. Zwar ging es in dem Artikel in weiten Teilen um CDU, CSU und FDP – der Aufhänger war aber eine Äußerung Gabriels nach der Bekanntgabe des Todes Osama Bin Ladens. Und so eindeutig ist die Position der SPD nicht.

Erst kürzliche hatte der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Dr. Kai Dolgner iIm Rahmen einer Landtagsdiskussion vor Übereifer beim Datensammeln gewarnt. Und die SPD in Bremen hat sich die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung sogar in ihr Wahlprogramm geschrieben.

Das Forum Netzpolitik der Berlin SPD hat sich mit Dr. Dieter Wiefelspütz den stärksten Verfechter in der SPD für eine Vorratsdatenspeicherung zur Diskussion am 10. Mai 2011 eingeladen:

"Das Berliner Forum Netzpolitik will sich im Mai dem Thema Vorratsdatenspeicherung widmen. Für die einen ist sie eine notwendige Maßnahme zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung, für die anderen die letzte Hürde zum absoluten Überwachungsstaat. Auch innerhalb der Parteien gibt es sehr unterschiedliche Positionen.

Daher sind wir froh, dass Dr. Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion zu uns stoßen wird um die Sicht der Bundestagsfraktion darzustellen. Wie gewohnt gehen wir nach eine kurzen Einführung in das Thema durch den Referenten zu einer offenen und sicher lebhaften Diskussion über."

Wer an diesem Abend ohnehin in Berlin ist, sollte sich dort sehen lassen.

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Evaluierung: AK Vorrat fordert europaweites Vorratsdatenspeicherungs-Verbot

Die EU-Kommission hat zwar die lang erwartete Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) noch nicht vergelegt – Dafür aber Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi). Daraus geht hervor, dass der Effekt auf die Strafverfolgung minimal ist, dagegen aber umfangreiche Probleme mit dem Datenschutz zum Beispiel im Zusammenhang mit Geheimnisträgern auftreten. Der AK Vorratsdatenspeicherung kritisiert darüber hinaus den misstrauischen Ansatz dem Bürger gegenüber: "Eine auf Sicherheitsparanoia
gegründete Politik kann nur Ablehnung erfahren,"findet Armin Schmid vom Arbeitskreis.

Auf der einen Seite ist die Evaluierung der bisherigen Vorratsdatenspeicherung nicht besonders überzeugend ausgefallen. Auf der anderen Seite steht zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung im nächsten Jahr ohnehin kassiert. Dazu haben Überwachungsgesetze ohne Richtervorbehalt in Deutschland traditionell keine guten Aussichten vor dem Bundesverfassungsgericht.

"Es ist widersprüchlich, dass die EU-Kommission die Umsetzung einer
Richtlinie verlangt, die sie selbst nicht unverändert beibehalten
möchte", kritisiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. "Ein neues Umsetzungsgesetz bliebe auch dann
bestehen, wenn die verfehlte EU-Richtlinie längst aufgehoben ist. Wir
müssen deswegen alles daran setzen, eine neuerliche flächendeckende
Erfassung von Verbindungsdaten in Deutschland zu verhindern."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Bundesregierung daher auf, die EU-Richtlinie nicht umzusetzen und sich diesen Schritt nötigenfalls auch auf dem Klageweg genehmigen zu lassen.

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Innenminister Friedrichs: Er hat „rechtsfreier Raum“ gesagt…

Wie heise.de berichtet, verlangt der neue Innenminister Friedrichs (CSU) eine Vorratsdatenspeicherung: Ohne Speicherung entstünde im Internet ein rechtsfreier Raum. Zwei Top-Buzzwords in einem Satz – das war offenbar sogar dem Innenminister zu viel. Seiner Meinung nach, sei der Begriff der Vorratsdatenspeicherung verbrannt und er solle durch "Mindestdatenspeicherung" ersetzt werden. Die Kommentatoren bei netzpolitik.org springen im Quadrat.

Noch auf dem Chaos Communication Congress Ende Dezember hatte Constanze
Kurz von Chaos Computer Club erklärt, dass durch den vermittelnden Stil
des damalige Innenministers Thomas de Maizière (CDU) der Bewegung ein
wenig der Gegner abhanden gekommen ist. De Maizière hatte recht schnell
den Dialog gesucht. Durch den
Rücktritt von Verteidigungsminister Guttenberg (CSU) ist de Maizière
jetzt Verteidigungsminister und nachgerückt auf das Amt des
Innenministers ist Hans-Peter Friedrichs – vormals Landesgruppenchef der CSU.

Er scheint sich leider
wieder mehr an Schäuble zu orientieren, und gab schon in den ersten
Stunden den Ton seiner zukünftigen Amtsführung vor, als er
dem Bundespräsidenten Christian Wulff widersprach und sagte, der Islam
sei kein Teil Deutschlands. Nun soll also auch das Internet kein Teil des Rechtsstaats sein.

Beim Torrentfreak hat Rick Falkvinge einen interessanten Artikel zum Thema "Why Is It Rocket Science That Laws Should Apply Online Too? veröffentlicht. Dort kann man sehr schön anschaulich nachlesen, welch andere Maßstäbe ganz offensichtlich an digitale Kommunikation angelegt werden.

Schade, Herr Friedrichs, sowohl bei der Integration als auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung war die Debatte eigentlich schon weiter. Soll das konservative Politik sein, oder hat der Innenminister in seinem Ministerium niemanden, der ihn auf den aktuellen Stand bringt?

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Dr. Kai Dolgner: Keine Schnellschüsse bei einem solchen Grundrechtseingriff!

Zur Diskussion um den Antrag der GRÜNEN "Keine anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten" (Drucksache 17/1354) sagte Kai Dolgner im Parlament:

"Eine anlass- und verdachtslose Speicherung der Telekommunikationsdaten stellt einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar. Von den Befürwortern des vor gut einem Jahr als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzes hört man häufig, dass schon die Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Straftat die Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen würde, leider auch von Innenpolitikern meiner Partei.

Warum speichern wir nicht zukünftig alle Telefongespräche digital, was heute durchaus machbar wäre? Möglichst noch kombiniert mit einer automatischen Schlüsselworterkennung. Wie wäre es, wenn wir alle öffentlichen Gebäude verwanzen und jedes gesprochene Wort aufzeichnen würden? Es könnte hier sicher keiner in Abrede stellen, dass das mindestens eine schwere Straftat verhindern helfen könnte.

Aber wollen wir das wirklich? Nein! Wer so argumentiert, redet, ob er es will oder nicht, dem Überwachungsstaat das Wort, in dem eine freiheitlich-demokratisch Gesellschaft unmöglich wäre.

Um eine Abwägung zu gewährleisten, erscheint es sinnvoll, zunächst einmal die Qualität der gespeicherten Daten näher zu beleuchten. In den meisten Fällen, die z.B. bei Delikten im Internet in der Diskussion angeführt werden, geht es darum, dass, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorlag, es nicht möglich war, den Verdächtigen zu identifizieren, da die dafür notwendige Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber nicht mehr möglich war. Hierzu führt der bekannte Netzaktivist, Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft" und Verantwortlicher des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur, Alvar Freude, aus: „Beim Speichern von IP-Adressen auf Vorrat sehe ich keine große Gefahr. Man kann damit keine Nutzerprofile erstellen und nicht herausfinden, wer wann welche Website besucht hat. Nutzen bringen sie nur, wenn eine konkrete Straftat vorliegt und nun ermittelt werden soll, von welchem Anschluss sie begangen wurde. Da verstehe ich auch den Bedarf der Ermittler und könnte damit leben, wenn die IP-Adressen länger als sieben Tage gespeichert würden."

Eine ganz andere Qualität hat es allerdings, wenn von jedem Bürger gespeichert wird, wer mit wem wann telefoniert, emails geschickt hat etc. Hier sind die Befürworter nach wie vor den Nachweis schuldig geblieben, dass ein solch tiefer Grundrechtseingriff, auch nach einer rechtsstaatlich gebotenen Abwägung mit den betroffenen Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr so verbessert, dass dieser gerechtfertigt erscheint.

In der Antragsbegründung wird das viel zitierte „Quick Freeze"-Verfahren als Alternative angeführt. Nun ist das eher ein Sammelbegriff bzw. eine Zielbeschreibung als ein konkretes Verfahren. Zur Bewertung von „Quick Freeze" müsste zunächst geklärt werden, was damit konkret gemeint ist. Das Bundesverfassungsgericht hat unter Berufung auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von dem „Quick Freeze" Verfahren verlangt, dass es geeignet sein muss, den Zweck der Regelung, nämlich die Feststellung der jeweiligen Verbindungen zur Strafverfolgung oder Gefahrabwehr zu erreichen. Dazu müsste „Quick Freeze“ vermutlich auch wieder auf Vorratsdaten zurückgreifen, die dann eventuell sogar noch häufiger abgerufen werden würden.

Sie sehen, es gibt vieles zu bedenken und angesichts der auch von meiner Partei zu verantwortenden Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht verbieten sich Schnellschüsse. Ich beantrage deshalb auch für meine Fraktion Ausschussüberweisung in den Innen- und Rechtsausschuss."

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VDS: ZEIT-Online visualisiert Vorratsdaten

Der Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN Malte Spitz hat die Telekom verklagt und erreicht, dass ihm "seine" Vorratsdaten übergeben wurden: Daten aus 6 Monaten darüber, wann sein Mobiltelefon wo ins Mobilnetz eingewählt war, wann er telefoniert hat und welche SMS er bekommen hat. Er hat diese Daten ZEIT Online gegeben, um die Daten zu visualisieren und zu zeigen, was mit einer umfassenden Vorratsdatenspeicherung von jedem unbescholtenen Bürger gesammelt werden soll.

Wer, was, wann, wo macht – all das sind Daten, die ohne Digitalisierung
gar nicht so leicht zu bekommen waren. Die Stasi hat dafür noch eine
ganzes Heer von Spitzeln gebraucht. Heute weiß weiß mein
Mobilfunkanbieter, zu jeder Zeit wo ich bin. Und daraus wiederum lassen
sich viele Dinge ableiten.

Ein kleines Beispiel: Die Zeit, die ich benötigt habe, um von einem Punkt zum nächsten zu kommen, ist die Geschwindigkeit. Zum Einen kann man jetzt ziemlich genau feststellen, mit welchen Verkehrsmitteln sich Malte Spitz in den 6 Monaten gefahren ist. Wenn man es mit den Straßen abgleicht, könnte man sogar feststellen, ob er als Autofahrer auf Höchstgeschwindigkeiten achtet – ob er sich zum Beispiel selbst an die von den GRÜNEN geforderte Höchstgeschwindigkeit von 130 hält. 

Man kann herausfinden, wie lange er arbeitet und wie lange er höchstens schläft – und wo oder ober er mal einen Schlenker mit Zwischenstopp im Rotlichtviertel macht.

Diese Art Daten sind ein scharfes Schwert, dass der Rechtsstaat nicht einfach schon mal auf jeden richten darf, um es dann im Ernstfall schnell benutzen zu können. Diese Art Daten muss die Polizei nur bei schwersten Straftaten und Gefahren überhaupt erheben dürfen.

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Lübeck: Jusos diskutieren über die Vorratsdatenspeicherung

Die Jusos Lübeck laden zur Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ein. Zusammen mit Kai Dolgner MdL gehen sie am 10. Februar 2011 ab 19 Uhr der Frage nach, was das alles soll, ob das so sein muss und was man sonst dagegen tun kann. Treffpunkt ist das SPD Infozentrum in der Großen Burgstraße 51 in Lübeck.

Termin

Donnerstag, 10. Februar
19:00 – 22:00
Ort

SPD Infozentrum
Große Burgstraße 51

Lübeck

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