Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Marc Jan Eumann

Störerhaftung

SPD-Netzpolitiker: Die Störerhaftung muss weg!

Die Digitalisierung aller Lebensbereiche schreitet mit dem Fortschritt der Informationstechnologien voran. Voraussetzung für die Teilhabe am digitalen Leben ist jedoch ein ortsunabhängiger und kostengünstiger Zugang zum Internet,  erklären der Vorsitzende der Medien- und Netzpolitischen Kommission der SPD, Marc Jan Eumann, sowie das für Netzpolitik zuständige Vorstandsmitglied Lars Klingbeil zur Debatte über einen Wegfall der Störerhaftung beim Betrieb von WLAN-Hotspots. mehr…

Milchkaffee und Smartphone mit freiem WLAN

Störerhaftung

Freie WLAN-Nutzung nicht unter Generalverdacht stellen!

Der Bundestag hat heute auf Antrag der Opposition über das Thema „Störerhaftung“ diskutiert. Der Wormser SPD-Abgeordnete Marcus Held sprach dazu für die SPD-Fraktion. Er sprach sich für eine Abschaffung der Störerhaftung aus und lobte die Initiative von Grünen und Linken. mehr…

Freies WLAN in der Türkei

Digitale Agenda

Keine Angst vor freiem WLAN!

Es gab einmal eine SPD-Initiative für freie WLANs. Das war 2012. Mit der CDU lässt sich das heute offenbar nicht durchsetzen. Aber auch SPD-Chef und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel fremdelt mit dieser Freiheit für Internetzugänge. Warum eigentlich? mehr…

Bundestag

Bundespolitik

„Mehr Digitales wagen“ – Berliner SPD-Forum Netzpolitik fordert soziale und gerechte Netzpolitik

Das Berliner SPD-Forum Netzpolitik sowie Experten aus dem SPD-Umfeld haben heute ein Positionspapier präsentiert, in dem sie für die anstehenden Koalitionsverhandlungen Forderungen an eine mögliche schwarz-rote Bundesregierung formulieren. So soll die SPD unter anderem ihre Position in Sachen Vorratsdatenspeicherung überdenken und die Netzneutralität klar gesetzlich gesichert werden. mehr…

Allgemein

Freie und unbeobachtete Kommunikation ist unverzichtbar für die Demokratie

Wieso muss ein Postdienst eigentlich nicht den Inhalt von Postsendungen kontrollieren? Schließlich wurden und werden mit Hilfe von Postsendungen diverse Straftaten begangen wie Urheberrechtsverletzungen, Betrug, Stalking, Versendung illegaler Medikamente, Drogen, Filme mit Darstellungen der widerlichsten Art; und in einigen sind leider wirklich Sprengsätze und nicht nur ein selbstgebastelter Batterietester. Und wieso muss sich der Absender eigentlich nicht bei Einlieferung bzw. Einwurf ausweisen, so dass man später den Täter identifizieren kann? Spätestens seit der Briefbombenserie im letzten Jahr oder den Anthraxbriefen sollten anonyme Postsendungen doch nicht mehr erlaubt sein oder?

Und wieso macht man eigentlich die Postdienste nicht wenigstens haftbar für die Schäden, die durch den Transport der entsprechenden Sendungen entstehen? Das kommt Ihnen alles absurd vor? Warum eigentlich? Schließlich ließen sich doch so viele Straftaten verhindern, die Täter ermitteln oder zumindest Schadensersatz für die Opfer erwirken.

Früher wurde die Post tatsächlich in sogenannten Cabinets noir systematisch untersucht. Als das Postgeheimnis 1919 Verfassungsrang bekam, waren die damaligen Verfassungsväter nicht dumm. Sie wussten genau, dass sie damit die Strafverfolgung behindern würden. Aber sie wussten auch, dass die freie, leicht zugängliche, unbeobachtete Kommunikation, unverzichtbar – heute würde man sagen: systemrelevant – für eine Demokratie ist.

Immer mehr Menschen kommunizieren heute nicht mehr mit Briefen, sondern über das Internet. Zu Recht fragen sie sich, warum für diese Form der Kommunikation nicht die gleichen Regeln gelten sollen. Wir brauchen deshalb nach Post- und Fernmeldegeheimnis ein sachgerecht ausgestaltetes Telemediennutzungsgeheimnis. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war 2007 auch das Telemediengesetz mit seinen Haftungsbegrenzungen für die Zugangsprovider.

Was wir allerdings unter dem Stichwort „Clean IT“ in letzter Zeit von der EU-Ebene hören, lässt doch wieder Zweifel aufkommen, ob die Botschaft, die u. a. bei ACTA gesendet wurde, auch wirklich angekommen ist. Nach der „Sommer unseres Lebens”-Entscheidung des BGHs sehen sich die Betreiber unentgeltlicher, offener W-LANs erheblichen Haftungsrisiken für die Rechtsbrüche ihrer Nutzer ausgesetzt – im Gegensatz zu Betreibern gewerblicher W-LANs. Das kann im Ergebnis nicht richtig sein; eine Weiterentwicklung des Telemediengesetzes ist auch deshalb dringend geboten. Der Antrag der FDP findet deshalb unsere Zustimmung.

Kommen wir zum Antrag der Piraten. Löschpflichten durch Web- und Sharehoster bedürfen dringend einer klaren und nachvollziehbaren Regelung. Die heutige Rechtslage führt dazu, dass die Hoster im Zweifel löschen, was häufig am Rande der Zensur ist. Eine vollstreckbare Gerichtsentscheidung scheint aber eine zu hohe Hürde zu sein, schließlich kann es sich z. B. bei dem Anspruchsteller auch um einen jungen Menschen handeln, der sich gegen Cybermobbing durch die Veröffentlichung von persönlichen Bildern, gespickt mit Adressdaten, schnell wehren möchte. Hier könnte ein vorläufiges Entfernen mit Widerspruchsfrist für den Einsteller der Daten eine Lösung sein.

Auch der digitale Verbraucherschutz muss weiter gestärkt und die sogenannte Cookie-Richtlinie muss endlich umgesetzt werden. Wir benötigen eine grundsätzliche transparente Einwilligungspflicht (opt in) in die Verarbeitung der Nutzerdaten und keine, häufig auch noch versteckte, Widerspruchslösungen.

Auffällig beim digitalen Verbraucherschutz ist allerdings die Dickfelligkeit, mit der einige Anbieter schon bestehendes Recht nicht umsetzen. Hier wird der Gesetzgeber sich überlegen müssen, wie lange er sich das noch anguckt.

Insgesamt enthält der Antrag viele positive Ansätze, auch wenn wir noch Fragen zu den einzelnen Forderungen und deren Umsetzbarkeit haben. Aber dazu sind Ausschussberatungen ja auch da.

Rede vom Kai Dolgner, MdL zum Diskussion um das Thema "Digitale Gesellschaft ermöglichen – Haftungsrisiken begrenzen / Bundesratsinitiative zur Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet" (Drucksachen 18/173 und 18/195)