Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

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Justitia

Datenschutz

Sicherer Hafen für Daten ist nicht sicher

Gestern legte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Yves Bot seine Schlussanträge in dem Verfahren Max Schrems gegen Facebook vor. Darin stellt er fest, dass die nationalen Kontrollstellen des Datenschutzes angesichts ihrer besonderen Bedeutung autark arbeiten und nicht an die Entscheidung der Kommission gebunden sind. Ebenso stellt er fest, dass die Entscheidung der Kommission ungültig ist. Ursprünglich hatte die Kommission die USA aufgrund des so genannten Safe Harbor Abkommens als sicheres Land im Umgang mit personenbezogenen Daten eingestuft. Wir begrüßen die Argumentation des Generalanwaltes. mehr…